Tarif EL Bonus-U – Ambulante Bedingungen
B. Leistungen des Versicherers
(1) Ambulante Heilbehandlung
75 % für ambulante Heilbehandlung – außer Psychotherapie – durch Ärzte einschließlich verordneter Arznei- und Verbandmittel bzw.
100 % für ambulante Heilbehandlung – außer Psychotherapie – durch Ärzte einschließlich verordneter Arznei- und Verbandmittel, wenn für die Behandlung ein Arzt für Allgemeinmedizin/praktischer Arzt, ein Facharzt für Gynäkologie, für Augenheilkunde (Augenarzt), für Kinder- und Jugendmedizin (Kinderarzt) oder ein Not- bzw. Bereitschaftsarzt in Anspruch genommen wird oder der Versicherte von einem der vorgenannten Ärzte zur Mit-/Weiterbehandlung an einen anderen Facharzt überwiesen wird. Die Erstbehandlung ist durch die Erstbehandlungsrechnung zu belegen.
100 % für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Beschränkung auf Altersgrenzen sowie für Schutzimpfungen.
75 % für ambulante Heilbehandlung – außer Psychotherapie – durch Heilpraktiker einschließlich verordneter Arzneimittel. Die Gesamtleistung ist dabei auf 1000,– Euro pro Versicherungsjahr begrenzt.
70 % für ambulante psychotherapeutische Behandlung. Die Leistungen sind auf 50 Sitzungen je Versicherungsjahr begrenzt
50 % für Behandlungen wegen unerfüllten Wunsches nach eigenen Kindern (künstliche Befruchtung).
100 % für Hilfsmittel gemäß Nr. 22 Abs. 3 TB 2012 – außer Sehhilfen –, sofern der Versicherte den Versicherer mit deren Beschaffung beauftragt. Dabei kann ein Hilfsmittel unter Beachtung des individuellen, medizinisch notwendigen Bedarfs und der Wirtschaftlichkeit entweder über den Versicherer bezogen oder auch leihweise von ihm zur Verfügung gestellt werden. Kann ein Hilfsmittel weder vom Versicherer beschafft noch über ihn bezogen werden, erstattet der Versicherer die adäquaten Aufwendungen. Beauftragt der Versicherte den Versicherer nicht mit der Beschaffung und beschafft sich ein Hilfsmittel gemäß Nr. 22 Abs. 3 TB 2012 – außer Sehhilfen – anderweitig, so ist der Versicherer berechtigt, die Erstattung auf
75 % der erstattungsfähigen Aufwendungen zu kürzen.
Der Versicherer macht von dieser Kürzungsbefugnis keinen Gebrauch bei:
– orthopädischen Schuhzurichtungen/Schuheinlagen sowie Bandagen
– Hilfsmitteln mit summenmäßiger Begrenzung gemäß Nr. 22 Abs. 3 TB 2012,
– Hilfsmitteln, die im Rahmen einer unfallbedingten Behandlung aus medizinischen Gründen unmittelbar nach dem Unfall bezogen werden mussten. Die Unmittelbarkeit wird vom Versicherer immer dann anerkannt, falls der Zeitraum zwischen dem Unfall und der Versorgung mit dem Hilfsmittel 2 Tage nicht übersteigt.
100 % für Sehhilfen (Brillengläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren ist dabei die Gesamtleistung auf 100,– Euro begrenzt.
100 % für operative Sehschärfenkorrektur (z. B. medizinisch notwendige Lasik, Lasek, Linsenimplantate). Die Leistungen –inklusive Vor- und Nachuntersuchungen – sind auf 400 Euro je Auge begrenzt; ein erneuter Anspruch besteht nach Ablauf von zehn Jahren.
75 % für Heilmittel gemäß den in der Heilmittelliste genannten Leistungsinhalten und Höchstsätzen.
100 % für Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik sowie Geburtsvorbereitungskurse durch Hebammen.
100 % für Sozialpädiatrie und Frühförderung.
100 % für spezialisierte ambulante Palliativversorgung.
100 % für Soziotherapie und Haushaltshilfe nach vorheriger Zusage.
100 % für häusliche Krankenpflege (Bitte setzen Sie sich vor Inanspruchnahme der Leistung mit uns in Verbindung).
100 % der Transportkosten zu oder von der nächsterreichbaren geeigneten ambulanten Heilbehandlung/Therapieeinrichtung bei Unfall/Notfall, wenn für die Erstversorgung eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist.
Serviceleistungen ambulante Behandlung, Hilfsmittel, Medikamente und Vorsorgeuntersuchungen:
Rufen Sie unser medizinisches Serviceteam an. Wir informieren Sie, insbesondere auch bei Notwendigkeit psychotherapeutischer Behandlung, über Behandlungsmethoden, nennen Ihnen Leistungserbringer im Gesundheitswesen und sind bei der Terminvereinbarung behilflich. Bei den Hilfsmitteln, die wir aufgrund Ihres Auftrages zur Verfügung stellen, organisieren wir darüber hinaus Ihre Versorgung. Wir stehen Ihnen bei Fragen zu Vorsorgeuntersuchungen jederzeit aufgrund Ihres Antrages zur Verfügung. Benötigen Sie aufgrund einer chronischen Erkrankung über einen langen Zeitraum Medikamente, erhalten Sie Informationen über die Möglichkeiten einer optimalen wirksamen Medikation.