Tarif AXA EL Bonus-U – Bedingungen

A. Versicherungsfähigkeit

AXA EL Bonus TarifbedinungenVersicherungsfähigkeitVersicherungsfähig sind ausschließlich Personen, für die weder bei der AXA Krankenversicherung noch bei einem anderen privaten Krankenversicherer neben dem Tarif ELBonus-U eine Krankheitskostenversicherung für stationäre Heilbehandlung mit Leistungen für privatärztliche Behandlung und/oder gesondert berechenbare Unterkunft besteht, mit Ausnahme der KGSU-Tarife, die Wahlleistungen ausschließlich bei schweren Erkrankungen und schweren Unfallfolgen vorsehen.

Erlangt der Versicherer Kenntnis davon, dass für eine versicherte Person eine andere Krankheitskostenversicherung für stationäre Heilbehandlung besteht, so endet für diese Person die Versicherung nach Tarif ELBonus-U zu Beginn des Folgemonats nach Kenntnisnahme. Der Versicherte kann dann in einen anderen bestehenden Tarif für ambulante oder stationäre Heilbehandlung wechseln, sofern für diesen Tarif Versicherungsfähigkeit besteht und der Versicherungsschutz nicht höher oder umfassender ist als der des Tarifs EL Bonus-U.