AXA EL Bonus-U Leistungen
B. Leistungen des Versicherers
(3) Zusatzleistungen für eine Begleitperson bei stationärer Behandlung von Kindern
Aus der Versicherung eines Kindes werden Kosten erstattet, die durch die Unterkunft für eine Begleitperson entstehen.
Voraussetzungen:
- Das Kind hat das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Die Kosten der Unterkunft der Begleitperson sind nicht mit den allgemeinen Krankenhausleistungen gemäß des Krankenhausentgeltgesetzes bzw. der Bundespflegesatzverordnung abgegolten.
Die Kosten werden für längstens 5 Tage erstattet. Erstattet wird die Zuschlagshöhe, die für die Unterbringung einer Begleitperson bei medizinisch notwendiger Mitaufnahme berechnet werden kann (§ 2 der Vereinbarung für die Aufnahme von Begleitpersonen nach § 17b Abs. 1 Satz 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes).